
Beatmete Klienten sicher übergeben – ohne Formularlast, Koordinationsstress und Abschlagsrisiko.
Wir sind der verlängerte Arm Ihres Entlassmanagements. Ein benannter Überleitungslotse übernimmt Verordnungsvorbereitung, Versorgungsorganisation und Rückmeldung – bei jedem beatmeten oder tracheotomierten Klienten.
Seit 2023 ist die Beatmungs-Überleitung zum echten Engpass geworden
Drei rechtliche Entwicklungen haben die Überleitung beatmeter Klienten spürbar erschwert – und genau hier setzt unser Servicepaket an. Wir verwandeln diese Hürden in planbare, abgesicherte Abläufe.
Strengere AKI-Verordnung
Seit Oktober 2023 nur noch nach der AKI-Richtlinie (§ 37c SGB V) – anspruchsvoller, fehleranfälliger und nur durch besonders qualifizierte Ärzte. Fehlerhafte Verordnungen kommen zurück und kosten Wochen.
Pflicht-Potenzialerhebung
Vor fast jeder Verordnung muss ärztlich geprüft werden (Muster 62A/62B), ob Weaning oder Dekanülierung möglich ist. Es gibt zu wenige qualifizierte Ärzte dafür – die Überleitung gerät ins Stocken.
B-BEP-Abschlagsrisiko
Ohne saubere Einschätzung des Beatmungsstatus und ohne verordnete Anschlussversorgung drohen Rechnungsabschläge (§ 9 Abs. 1a Nr. 8 KHEntgG). Eine schlecht organisierte Überleitung kostet die Klinik bares Geld.
Überlastetes Entlassmanagement
§ 39 Abs. 1a SGB V fordert eine lückenlose Anschlussversorgung und will den Drehtüreffekt vermeiden – bei rund 13 zugelassenen Vordrucken pro komplexer Entlassung. Zeitdruck, Formulardruck, Finanzdruck.
Kein weiterer Anbieter.
Ein verlängerter Arm Ihres Entlassmanagements.
Der Kern unseres Ansatzes ist nicht Werbung, sondern Entlastung. Wer Ihnen Arbeit, Risiko und Unsicherheit abnimmt, wird zur naheliegenden Wahl – freiwillig, gern und wiederholt.
„Wir nehmen dem Entlassmanagement bei jedem beatmeten Klienten Formularaufwand, Koordinationslast, Zeitdruck und finanzielles Abschlagsrisiko ab – mit einem benannten Ansprechpartner und einer geschlossenen Rückmeldung.“
Vier Wirkungsebenen – von „nimmt Arbeit ab“ bis „wird unverzichtbar“
Je tiefer die Ebene, desto stärker die Entlastung – und desto verlässlicher die Partnerschaft. Sie wählen, wie weit wir gehen.
- Genehmigungsoptimierte Verordnungsvorbereitung. Alle Vordrucke (62A/62B, Hilfsmittel, Medikation, Pflege) fachlich vollständig und an der MD-Prüflogik ausgerichtet – die ärztliche Unterschrift bleibt unberührt.
- Antrags-, Kostenübernahme- und Hilfsmittelmanagement komplett aus einer Hand.
- Apotheken- und Medikamentenmanagement über unser Partnernetzwerk.
- Abgestimmte Beatmungs-, Tracheo- und Medikationskette inkl. gesetzlich vorgeschriebener Geräteeinweisung und Angehörigenschulung – keine gefährlichen Bruchstellen.
- Erstkontakt am Krankenbett vor Entlassung – Aufnahme des Beatmungsstatus, Kennenlernen, Einbindung der Angehörigen. Der Tag X ist kein Sprung ins kalte Wasser.
- Offener Qualitätsnachweis (Prüfergebnisse, Zertifikate) als Vertrauensanker.
- Gestuftes Service-Level: schnelle Machbarkeits-Rückmeldung, verbindliche Übernahmezusage, transparenter Korridor bis Versorgungsbeginn – statt einer pauschalen, riskanten 24-Stunden-Behauptung. Verlässlichkeit schlägt Geschwindigkeit.
- Versorgung steht zur Heimkehr bereit: Beatmungsgerät, Verbrauchsmaterial, Hilfsmittel und Medikation einsatzbereit am Versorgungsort – im Zweifel auf wirtschaftliches Risiko der Kooperationspartner, damit keine Versorgungslücke entsteht.
- Regelbasierte, gedeckelte Risiko- und Vorleistungsübernahme – ausschließlich am Versicherteninteresse ausgerichtet.
- 24/7-Notfall- und Rückübernahmekonzept gegen den Drehtüreffekt.
- Benannter Überleitungslotse als fester, direkt erreichbarer Ansprechpartner – keine Hotline.
- Orchestrierung der Potenzialerhebung über ein Netzwerk qualifizierter Ärzte – wir koordinieren die Termine, wir erheben nicht selbst.
- Geschlossener Rückmelde-Kreislauf: strukturierte Statusrückmeldung an Ihr Entlassmanagement nach erfolgter Übernahme.
Fünf Schritte – ein Ansprechpartner
Vom ersten Anruf bis zur geschlossenen Rückmeldung an Ihr Entlassmanagement: Sie melden den Fall, wir übernehmen den Rest.
Ihr Anruf genügt
Sie melden den Fall Ihrem Überleitungslotsen – telefonisch oder per Fax/E-Mail. Ab hier übernehmen wir die Koordination.
Erstkontakt am Bett
Aufnahme des Beatmungsstatus, Kennenlernen von Klient und Angehörigen – noch vor der Entlassung, direkt bei Ihnen im Haus.
Verordnung & Genehmigung
Wir bereiten alle Vordrucke genehmigungsoptimiert vor, koordinieren die Potenzialerhebung und managen Anträge, Hilfsmittel und Medikation.
Versorgung steht
Gerät, Material, Medikation und Pflegeteam sind zur Heimkehr einsatzbereit – ohne Versorgungslücke am Tag X.
Geschlossene Rückmeldung
Ihr Entlassmanagement erhält eine strukturierte Statusrückmeldung nach der Übernahme – der Kreislauf schließt sich.
Unser Heimkehr-Versprechen
Keine Versorgungslücke am Tag der Heimkehr – abgesichert durch ein gestuftes, ehrliches Service-Level:
Schnelle Machbarkeits-Rückmeldung
Sie erfahren kurzfristig, ob und wie wir den Fall übernehmen können.
Verbindliche Übernahmezusage
Eine Zusage von uns ist belastbar – kein unverbindliches „wir schauen mal“.
Transparenter Korridor
Bis zum Versorgungsbeginn wissen Sie jederzeit, wo der Fall steht – ehrlich statt pauschaler 24-Stunden-Versprechen.
Ein Name, ein Gesicht, eine Verantwortung
Keine Hotline, keine wechselnden Zuständigkeiten: Ein benannter Überleitungslotse ist Ihr fester Ansprechpartner – von der Fallmeldung bis zur Rückmeldung.
Ihr Lotse kennt Ihre Abläufe, Ihre Ansprechpartner und jeden gemeldeten Fall. Er verantwortet drei Dinge persönlich:
Ihre Übergabe
Nimmt den Fall entgegen, klärt offene Fragen direkt mit Ihrem Entlassmanagement und hält Sie ohne Nachfassen auf dem Laufenden.
Die Versorgung
Koordiniert Verordnung, Potenzialerhebung, Hilfsmittel, Medikation und Pflegeteam – eine Verantwortung statt fünf Zuständigkeiten.
Die Rückmeldung
Meldet strukturiert an Sie zurück, sobald die Übernahme steht – Ihr Nachweis für eine lückenlose Anschlussversorgung.
Zusammenarbeit auf sauberer Grundlage
Vertrauen entsteht durch klare Regeln. Vier Grundsätze gelten für jede Überleitung – ohne Ausnahme.
Ärztliche Verantwortung bleibt unberührt
Wir bereiten Verordnungen fachlich vor – die medizinische Entscheidung und Unterschrift liegen ausschließlich beim Arzt. Keine Einflussnahme, keine Zuweisungsvergütung (§§ 299a/299b StGB).
Wahlfreiheit der Versicherten
Klienten und Angehörige entscheiden frei über ihren Versorgungspartner. Wir stellen uns vor – wir drängen uns nicht auf.
Transparente Verbundstruktur
Unsere Kooperationspartner (Homecare, Apotheke, Ärztenetzwerk) legen wir offen. Jede Zusammenarbeit ist ausschließlich am Versicherteninteresse ausgerichtet.
DSGVO-konforme Fallübergabe
Klientendaten fließen erst nach Einwilligung – über gesicherte Übertragungswege und dokumentierte Prozesse.
Den nächsten Beatmungsfall gemeinsam lösen
Melden Sie uns Ihren Fall – Ihr Überleitungslotse meldet sich kurzfristig mit einer Machbarkeits-Rückmeldung. Oder rufen Sie direkt an.
info@open-care-intensiv.deDiese Seite richtet sich an Fachkreise (Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen und niedergelassene Ärzte). Die Wahlfreiheit der Versicherten sowie die ärztliche Therapie- und Verordnungshoheit bleiben von unserem Serviceangebot unberührt.
